{"id":3039,"date":"2017-12-06T20:15:16","date_gmt":"2017-12-06T20:15:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.klaus-heidegger.at\/?p=3039"},"modified":"2022-08-22T07:39:37","modified_gmt":"2022-08-22T07:39:37","slug":"ehe-fuer-alle-ist-sie-wirklich-unkatholisch","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.klaus-heidegger.at\/?p=3039","title":{"rendered":"Ehe f\u00fcr alle \u2013 ist sie wirklich unkatholisch?"},"content":{"rendered":"<h1><strong>1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes<\/strong><\/h1>\n<p>Der \u00f6sterreichische VfGH stellt mit der Erkenntnis vom 4. 12. 2017 fest, dass eine Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes verletzt. Dies bedeutet, dass die unterschiedlichen Regelungen f\u00fcr verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezembers 2018 aufgehoben werden sollen. Konkret hei\u00dft dies, dass gleichgeschlechtliche Paare in \u00d6sterreich ab 1.1.2019 heiraten k\u00f6nnen. Gleichzeitig steht dann die EP auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.<\/p>\n<h1><strong>2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot<\/strong><\/h1>\n<p>Der VfGH argumentiert auf der Basis des Gleichheitsgrundsatzes. Die Unterscheidung in Ehe auf der einen Seite und der Eingetragenen Partnerschaft auf der anderen Seite lasse sich nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren, denn eine Trennung in zwei Rechtsinstitute bringe zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind. W\u00f6rtlich hei\u00dft es in dem Erkenntnis des VfGH: \u201eDie damit verursachte diskriminierende Wirkung zeigt sich darin, dass durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes (\u201averheiratet\u2018 versus \u201ain eingetragener Partnerschaft lebend\u2018) Personen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch in Zusammenh\u00e4ngen, in denen die sexuelle Orientierung keinerlei Rolle spielt und spielen darf, diese offen legen m\u00fcssen und, insbesondere auch vor dem historischen Hintergrund, Gefahr laufen, diskriminiert zu werden.\u201c<\/p>\n<h1><strong>3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Ehe f\u00fcr alle als Menschenrecht<\/strong><\/h1>\n<p>Ab 1. J\u00e4nner 2019 k\u00f6nnen also gleichgeschlechtliche Paare in \u00d6sterreich heiraten. Eine \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c gibt es in vielen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Bisher waren es 14. \u00d6sterreich wird das 15. europ\u00e4ische Land. Weltweit sind es 20. In den Niederlanden gibt es eine gleichgeschlechtliche Ehe bereits seit 2001. Deutschland hat ein entsprechendes Gesetz im Juni 2017 im Deutschen Bundestag beschlossen. Weltweit einzigartig ist allerdings, dass in \u00d6sterreich erstmals ein Gericht das Eheverbot f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare aufhebt und diese Ehem\u00f6glichkeit als Menschenrecht ansieht. In allen anderen Staaten kam ein entsprechender Beschluss auf politischem Wege zustande.<\/p>\n<h1><strong>4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Reaktionen von politischen Kr\u00e4ften<\/strong><\/h1>\n<p>Die Aufhebung des Eheverbots f\u00fcr Schwule und Lesben durch den VfGH wurde vor allem seitens der SP\u00d6, den Neos, der Liste-Pilz und den Gr\u00fcnen begr\u00fc\u00dft. Sie sprachen sich bereits im Sommer 2017 f\u00fcr eine Annahme der Regelungen aus, wie sie in Deutschland beschlossen worden waren. Auf politischem Weg w\u00e4re eine Gleichstellung bei den derzeitigen Machtverh\u00e4ltnissen kaum denkbar. Die neue \u00d6VP gab sich zur\u00fcckhaltend. Die FP\u00d6 zeigte einmal mehr ihre Ablehnung. In ihrer Weltsicht sind Lesben und Schwule f\u00fcr Ehe und Familie grunds\u00e4tzlich ungeeignet. Erinnert sei an den Ausspruch von Parteichef Heinz-Christian Strache, der zur M\u00f6glichkeit einer Ehe f\u00fcr alle meinte, dann k\u00f6nne man auch den Islamisten erlauben, die Polygamie einzuf\u00fchren. Die VfGH-Erkenntnis zur Ehe f\u00fcr alle ist im Kontext der t\u00fcrkis-blauen Koalition von besonderer Wichtigkeit, da eine neue Regierung nicht hinter diesen Beschluss zur\u00fccktreten kann. Allerdings k\u00fcndigte der FP\u00d6-Chef bereits an, das VfGH-Urteil \u201egesetzlich zu reparieren\u201c. Bereits die Einf\u00fchrung des Adoptionsrechts f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare sowie andere Homosexuellengleichstellungsschritte basierten auf Verfassungsgerichtshoferkenntnissen. Eine politische Kritik oder gar eine Missachtung von VfGH-Erkenntnissen ist jedenfalls nicht unproblematisch. Erinnert sei an die Politik unter J\u00f6rg Haider, der beispielsweise den VfGH in der Frage der Minderheitenrechte kaltschn\u00e4uzig ignoriert hatte. Die FP\u00d6-heute bleibt dieser Tradition treu.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Kritik von Amtstr\u00e4gern und Organisationen der katholischen Kirche<\/strong><\/p>\n<p>Es scheint, als habe sich die ganze katholische Kirche gegen die Erkenntnis des VfGH in \u00d6sterreich, auch gleichgeschlechtlichen Paaren den Weg zur Ehe zu erm\u00f6glichen, gestellt. Allen voran \u00e4u\u00dferte sich Kardinal Christoph Sch\u00f6nborn, gefolgt vom Familienbischof Klaus K\u00fcng, aber auch die Pr\u00e4sidentin der Kath. Aktion \u00d6sterreichs sowie der Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes zeigten sich ablehnend. So erscheinen die Amtskirche sowie die Laienorganisationen geschlossen in ihrem Nein zu einer Homoehe. Die Bisch\u00f6fe k\u00f6nnen sich in ihren \u00c4u\u00dferungen auf eine gemeinsame Erkl\u00e4rung der katholischen Bischofskonferenz vom 12. November 2017 st\u00fctzen. Dort wurde bereits der Ehe\u00f6ffnung f\u00fcr Homosexuelle eine Abfuhr erteilt. Auch auf akademischer Ebene haben die Kritiker der Homoehe theologische R\u00fcckendeckung bekommen. Martin Lintner bekr\u00e4ftigte das Argument, dass katholisch gesehen eine Ehe nur zwischen Mann und Frau denkbar sei, weil diese Verbindung prinzipiell auf die Zeugung von Nachkommenschaft angelegt sein soll. Der Wiener Dogmatiker T\u00fcck wiederum betont die Ungleichheit zwischen einer gemischtgeschlechtlichen und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.<\/p>\n<h1><strong>6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Zeugungsf\u00e4higkeit als Kriterium<\/strong><\/h1>\n<p>Oberstes Argument der kirchenamtlichen Kritiker der Homoehe ist prim\u00e4r das Junktim von Ehe und Zeugung von Nachkommenschaft. Daher k\u00f6nne es eine Ehe auch nur zwischen Mann und Frau geben, weil nur aus einer solchen Verbindung Kinder entstehen k\u00f6nnen. Roma locuta, causa finita, Rom hat gesprochen, die Sache ist beendet, k\u00f6nnte man sich nun denken.<\/p>\n<p>Der St. P\u00f6ltner Di\u00f6zesanbischof greift eine Argumentation auf, die bereits katholisch-kirchliche Vertreter in Deutschland im Fr\u00fchsommer 2017 \u00e4u\u00dferten, als ebendort die gleichgeschlechtliche Ehe im Bundestag beschlossen worden war. Die staatlich standesamtliche Ehe und die kirchliche Ehe w\u00fcrden nun einen anderen Charakter haben, meinte Klaus K\u00fcng. Ein deutscher Bischof sprach sinngem\u00e4\u00df von einer staatlichen Ehe einerseits, die im Widerspruch zu einer \u201echristlichen Ehe\u201c st\u00fcnde.<\/p>\n<p>Mit dem Zeugungsargument verbunden ist f\u00fcr den St. P\u00f6ltner Bischof auch der katholische Stehsatz, dass Sexualit\u00e4t nicht von der Fortpflanzungsqualit\u00e4t getrennt werden d\u00fcrfe. Damit begibt sich der Oberhirte aus St. P\u00f6lten aber letztlich auf das schwulen- und lesbenfeindliche Parkett, indem sexuelle Handlungen prinzipiell als schlecht oder gar s\u00fcndhaft angesehen werden \u2013 eben weil sie nicht fortpflanzungsorientiert sind. Klaus K\u00fcng, so sei erinnert, war jener Bischof, der noch vor vielen Jahren Aussagen machte, dass Homosexualit\u00e4t heilbar sei.<\/p>\n<p>Das Argument, Ehe und Fortpflanzungsbereitschaft und damit das Erfordernis einer Mann-Frau-Verbindung als Einheit zu sehen, wird auch von Seiten der FP\u00d6 vorgebracht. Der FP\u00d6-Vorsitzende dazu: \u201eDie Ehe soll das Privileg bleiben f\u00fcr Frau und Mann, weil die Ehe die Besonderheit in sich birgt, dass daraus ein Kind und so Zukunft entsteht.\u201c (KURIER, 10.12.2017,5)<\/p>\n<p>Meines Erachtens kann aber selbst die Lehre der Kirche in einer Weise interpretiert werden, dass sie nicht im Widerspruch zu einer Homoehe steht. Was bedeutet es n\u00e4mlich, wenn selbst im Katechismus \u2013 dem Hort fundamentalistischer Rechtgl\u00e4ubigkeit \u2013 geschrieben wird, dass den Homosexuellen Respekt entgegengebracht werden muss. Homosexuelle Paare k\u00f6nnen es aber wohl als respektlos interpretieren, wenn sie in puncto Ehe mit Heteropaaren nicht gleichgestellt werden. Kardinal Christoph Sch\u00f6nborn meint, dass eine Homoehe gegen die Sch\u00f6pfungsordnung sei, die nicht infrage gestellt werden d\u00fcrfe. Ist aber, so m\u00fcssten wir heute aus humanethischer wie humanmedizinischer bzw. psychologischer Sicht argumentieren, auch Homosexualit\u00e4t ein Teil der Sch\u00f6pfungsordnung?<\/p>\n<h1><strong>7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Wesensmerkmale der Ehe: Freiheit und Treue<\/strong><\/h1>\n<p>Im staatlichen wie kirchlichen Verst\u00e4ndnis von Ehe gibt es gro\u00dfe Gemeinsamkeiten. Die Grunds\u00e4ulen der staatlichen Ehe bauen auf dem kirchlichen Eheverst\u00e4ndnis auf.<\/p>\n<p>Dies ist erstens der Grundsatz der Freiheit. Eine Ehe kann nicht durch Zwang zustande kommen. Eine Homoehe w\u00fcrde prinzipiell nicht gegen diese Grunds\u00e4ule versto\u00dfen. Zweiter Wesenszug der Ehe ist die Treue. Untreue gilt auch aus staatlich-s\u00e4kularer Perspektive als gesetzlicher Regelbruch. Ausgehend von diesem Wesenszug der Ehe w\u00fcrden gleichgeschlechtliche Paare klar dokumentieren, dass auch ihre Beziehungen nicht auf Vorl\u00e4ufigkeit, sondern auf Dauer angelegt sind.<\/p>\n<p>Im Streit ist erstens die Frage, ob zum Wesen der Ehe eine Verschiedengeschlechtlichkeit geh\u00f6rt und \u2013 damit verkn\u00fcpft \u2013 ob auch die Fortpflanzungsm\u00f6glichkeit konstitutiv zu einer Ehe z\u00e4hlt. Auf diese beiden Aspekte konzentriert sich die Kritik, die von katholische Seite gegen eine Homoehe genannt wird.<\/p>\n<h1><strong>8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Wesensmerkmal Fortpflanzungsm\u00f6glichkeit und Verschiedengeschlechtlichkeit?<\/strong><\/h1>\n<p>Zum Hauptargument der Gegner der aktuellen VfGH-Erkenntnis wird also angef\u00fchrt, dass zum Wesen der Ehe eine Offenheit f\u00fcr Kinder bestehen m\u00fcsse. Dies folgt der traditionell-katholischen Argumentation, dass der vorrangige Zweck der Ehe in der Bereitschaft zur Zeugung von Nachkommen besteht. Ist diese Orientierung nicht aber auch in kirchlichen \u00c4u\u00dferungen durch eine andere Bewertung von Ehe aufgehoben worden? Wenn ich im schulischen Kontext \u00fcber den Wert der Ehe arbeite, dann kann ich auf kirchliche Texte wie \u201eAmoris laetitia\u201c von Papst Franziskus verweisen. Dort ist so viel von der \u201eFreude\u201c zu lesen, die sich Ehepartner schenken, die auch eine \u201eFreude der Kirche\u201c sei. Gelten solche Worte nicht auch f\u00fcr schwule oder lesbische Paare? In diesem p\u00e4pstlichen Rundschreiben ist die Rede von der Z\u00e4rtlichkeit als Bildnis f\u00fcr die Liebe Gottes. Gilt dies nur f\u00fcr heterosexuelle Paare? An einer Stelle wird sogar Kritik laut gegen\u00fcber einer Betonung der Funktion der Fortpflanzung f\u00fcr die Ehe. Was biblisch \u00fcber die Ehe gesagt wird \u2013 als Geschenk Gottes, das die Sexualit\u00e4t einbezieht \u2013 l\u00e4sst sich in vieler Hinsicht nicht nur auf heterosexuelle Paare anwenden. Die Fortpflanzungsm\u00f6glichkeit als Kriterium einer Ehe zu werten, w\u00e4re zudem nicht nur diskriminierend gegen\u00fcber homosexuellen Paaren, sondern auch gegen\u00fcber all jenen Menschen, die aus irgendwelchen Gr\u00fcnden keine Kinder bekommen k\u00f6nnen. Dies erinnert beklemmend an Zeiten, in denen zeugungsunf\u00e4higen Paaren ein Ehehindernis bescheinigt wurde.<\/p>\n<h1><strong>9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Ungleiches nicht gleich behandeln<\/strong><\/h1>\n<p>Gegner einer Homoehe argumentieren auf der Basis, dass zu einer Ehe zwingend eine Verschiedengeschlechtlichkeit einerseits und die Fortpflanzungsf\u00e4higkeit andererseits geh\u00f6rt, dass Heteroehe und Homoehe unterschiedlich seien und daher auch nicht gleichbehandelt werden d\u00fcrften. Der Wiener Dogmatiker Jan-Heiner T\u00fcck spricht in diesem Zusammenhang von einer \u201eDifferenznivellierung\u201c, wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h1><strong>10\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Sakramentalit\u00e4t der Ehe auch f\u00fcr homosexuelle Paare<\/strong><\/h1>\n<p>Heute w\u00e4re es h\u00f6chst an der Zeit, wenn Vertreter der katholischen Kirche nicht nur davon ablassen w\u00fcrden, staatliche Regelungen und entsprechende h\u00f6chstgerichtliche Entscheidungen zu kritisieren, die gegen jegliche Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare sind, sondern vielleicht sogar einen Schritt weitergehen w\u00fcrden, und auch die Sakramentalit\u00e4t der Ehe nicht ausschlie\u00dflich auf heterosexuelle Paare beziehen w\u00fcrden. Das 1&#215;1 im katholischen Eheverst\u00e4ndnis lautet, dass die Ehe ein \u201eNatursakrament\u201c ist und insofern einen besonderen Charakter hat, weil es nicht von einem Priester oder Bischof gespendet wird, sondern die Eheleute spenden sich dieses Sakrament durch die freie Zusage.<\/p>\n<p>Natursakrament bedeutet, dass in einer ehelichen Beziehung von sich aus Transzendenzerfahrungen m\u00f6glich sind, dass hier eine lebendige und wirksame Gegenwart des G\u00f6ttlichen im menschlichen Leben und Tun vorhanden ist. Ehe ist zugleich auch Sakrament, insofern es hier um einen kirchlichen Lebensvollzug geht. Sie ist Kernzelle christlicher Gemeinschaft und gilt als Ort personal gelebten Glaubens. Drittens schlie\u00dflich ist die Ehe auch Sakrament, insofern sie zeichenhaft die Liebe und Treue Gottes zu seinem Volk sichtbar macht. Das Einssein Gottes mit den Menschen dr\u00fcckt sich im Einssein der Sich-Liebenden aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1><strong>11\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Ehe als Institution f\u00fcr Vertrauen, Verl\u00e4sslichkeit und Verantwortung<\/strong><\/h1>\n<p>In sozialpolitischen Fragen ticken katholische und evangelische Kirche vielfach \u00e4hnlich. Kontr\u00e4r ist allerdings die Positionierung in Sache Ehe f\u00fcr alle. Hier gibt es von Seiten der evangelischen Kirchenleitung deutliche Zustimmung zur VfGH-Erkenntnis. Bischof Michael B\u00fcnker sieht die Ehe f\u00fcr alle als \u201eZukunftsmodell\u201c, die gute Voraussetzungen biete f\u00fcr lebenslange Verl\u00e4sslichkeit, Vertrauen und Verantwortung. Durch die Erm\u00f6glichung von gleichgeschlechtlichen Ehen w\u00fcrde auch die Ehe zwischen Mann und Frau nochmals aufgewertet.<\/p>\n<p>Diese evangelische Argumentation hat Gewicht: Wer sich auf eine Ehe einl\u00e4sst, entscheidet sich ganz f\u00fcr einen Partner bzw. Partnerin \u2013 und dies auf \u201eLebenszeit\u201c. Das widerspricht dem Zeitgeist postmoderner Beliebigkeit und entspricht aber so ganz einem wesentlichen Punkt der traditionellen katholischen Ehelehre. Wer Ja zur Ehe sagt, stellt sein oder ihr Leben in den Dienst einer anderen Person, ist bereit, ganz f\u00fcr sie da zu sein in Gegenwart und Zukunft. In einer Zeit, in der mehr und mehr Menschen ohne Trauschein zusammenleben und in der fast die H\u00e4lfte aller Ehen wieder geschieden werden, ist es ein wundersch\u00f6nes Zeichen, dass Schwule und Lesben die eheliche Lebensform f\u00fcr sich entdecken.<\/p>\n<p>Zur\u00fcck zur staatlichen Ehe, die nun dank VfGH erm\u00f6glicht werden soll. Ihre Gegner m\u00fcssen eine Antwort auf die Frage geben, warum nicht auch lesbische und schwule Paare ihre Liebe und F\u00fcrsorge f\u00fcreinander nicht auch rechtlich durch einen Ehevertrag absichern k\u00f6nnen.<\/p>\n<h1><strong>12\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Ein Traum finaler Gleichberechtigung<\/strong><\/h1>\n<p>Die Geschichte ist gepr\u00e4gt von einer Missachtung grundlegender Rechte f\u00fcr homosexuelle Menschen \u2013 und auch in der Geschichte der Kirche besch\u00e4digten homophobe und diskriminierende Urteile und Verhaltensweisen das Bild der Kirche. Umso mehr ist es zu bedauern, wenn die katholische Kirche in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung nun wieder so erscheint, als st\u00fcnde sie mit ihrer Lehre und Praxis einer Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben im Wege.<\/p>\n<p>Noch ist es nur eine Wunschvorstellung. Schwule und lesbische Paare k\u00f6nnen sich gleichberechtigt wie heterosexuelle Paare das Sakrament der Ehe spenden und die Kirche anerkennt solche Verbindungen. Es wird eine Kirche sein, die sich von der B\u00fcrde einer homophoben Vergangenheit endg\u00fcltig befreit hat. Es wird deutlich sein, dass nie mehr Homosexualit\u00e4t und auch nicht homosexuelle Handlungen als solche als S\u00fcnde angesehen werden. S\u00fcnde ist der Missbrauch der Sexualit\u00e4t. S\u00fcnde ist der Sexismus und die Abwertung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Klaus Heidegger, 11.12.2017<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verst\u00e4ndnisfragen<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Warum hat der VfGH in \u00d6sterreich f\u00fcr eine Ehe f\u00fcr alle gesprochen?<\/li>\n<li>Wie haben sich politische Vertreter in dieser Frage positioniert?<\/li>\n<li>Mit welchen Argumenten lehnen katholisch-kirchliche Vertreter eine Ehe f\u00fcr alle ab?<\/li>\n<li>Was sind die Wesensz\u00fcge einer Ehe?<\/li>\n<li>Wie kann aus dem Wesen der Ehe f\u00fcr eine gleichgeschlechtliche Ehe argumentiert werden?<\/li>\n<li>Welche theologischen Argumente sprechen f\u00fcr eine Ehe f\u00fcr alle?<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Der \u00f6sterreichische VfGH stellt mit der Erkenntnis vom 4. 12. 2017 fest, dass eine Unterscheidung zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft (EP) das Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes verletzt. Dies bedeutet, dass die unterschiedlichen Regelungen f\u00fcr verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezembers 2018 aufgehoben werden sollen. 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