{"id":6036,"date":"2021-02-02T15:58:52","date_gmt":"2021-02-02T15:58:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.klaus-heidegger.at\/?p=6036"},"modified":"2022-08-22T07:37:56","modified_gmt":"2022-08-22T07:37:56","slug":"recht-und-unrecht-in-zeiten-von-unrecht-und-recht-im-februar-2021-in-oesterreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.klaus-heidegger.at\/?p=6036","title":{"rendered":"\u00dcber Recht und Unrecht und Notwendigkeiten, Rechte nicht kalt werden zu lassen"},"content":{"rendered":"<p><strong><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-6037\" src=\"http:\/\/www.klaus-heidegger.at\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/Volders-asyl-klein.jpg\" alt=\"\" width=\"1224\" height=\"1632\" srcset=\"https:\/\/www.klaus-heidegger.at\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/Volders-asyl-klein.jpg 1224w, https:\/\/www.klaus-heidegger.at\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/Volders-asyl-klein-225x300.jpg 225w, https:\/\/www.klaus-heidegger.at\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/Volders-asyl-klein-768x1024.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 1224px) 100vw, 1224px\" \/>Politischer Kontext<\/strong><\/p>\n<p>Den Regierenden gelang es selbst im dritten Lockdown nicht, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Inzidenzzahlen waren Ende J\u00e4nner 2021 doppelt so hoch, als sie f\u00fcr ein Aufatmen notwendig gewesen w\u00e4ren. In der Bev\u00f6lkerung machte sich mehr und mehr Frustration breit. Die Unzufriedenheiten \u00fcber Schulen im Lockdown, \u00fcber geschlossene Gasth\u00e4user und Kultureinrichtungen, \u00fcber geschlossene Grenzen und Ausgangssperren wuchsen so wie die Haare vieler Menschen, die nicht mehr zum Friseur gehen konnten. Hinzu kamen die Meldungen \u00fcber Corona-Mutationen, die weitaus gef\u00e4hrlicher sein sollen. Die Zahl der Menschen, die arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, hatte die Millionengrenze erreicht.<\/p>\n<p>In diesem Kontext demonstrierte das Innenministerium mit dem Polizeiapparat eine besondere H\u00e4rte in der Asyl- und Fl\u00fcchtlingspolitik. Ende J\u00e4nner wurden vier Kinder\u00a0 und deren Familienangeh\u00f6rigen nach Georgien bzw. nach Armenien abgeschoben. Die zw\u00f6lfj\u00e4hrige Tina und ihre kleine Schwester, auch Sona aus Armenien und ihr 16-j\u00e4hriger Bruder, der in Wien eine Fachausbildung absolvierte. Die Abschiebung von Kindern und Jugendlichen hat einen gro\u00dfen Teil der Zivilgesellschaft aber auch viele politisch Engagierten aufgeweckt. So nicht, formulierte es auch der Bundespr\u00e4sident. Dessen Aussage \u201eICH KANN UND WILL NICHT GLAUBEN, DASS WIR IN EINEM LAND LEBEN, WO DIES WIRKLICH NOTWENDIG IST \u2026\u201c hing ein paar Tage sp\u00e4ter\u00a0 an vielen Klostermauern \u00d6sterreichs. Die h\u00f6chsten Vertreter der Kirchen in \u00d6sterreich, Bischof Michael Chaloupka von der Evangelischen Kirche, Erzbischof Franz Lackner als Vorsitzender der Katholischen Bischofskonferenz sowie Vertreter der Altkatholischen Kirche verurteilten entschieden die Abschiebungen. Es ist so, als w\u00e4re die Bev\u00f6lkerung aufwachen.<\/p>\n<p>In diesem Kontext stand auch das inhumane Beharren von Bundeskanzler Kurz, keine Fl\u00fcchtlinge aus den Lagern auf Lesbos aufzunehmen, wo in diesen Wintermonaten besonders dramatische Zust\u00e4nde herrschten. Katastrophale Zust\u00e4nde waren auch in den Lagern in Nordbosnien. Tausende Fl\u00fcchtlinge lebten dort ohne feste Unterk\u00fcnfte und mit wenig Nahrung. Als Zeichen des Widerspruchs w\u00e4hlten in einigen Landeshauptst\u00e4dten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger eine Widerspruchsform, die ebenfalls Wellen schlug. Sie biwakierten an den Wochenenden an \u00f6ffentlichen Zelten, um sich so mit den Fl\u00fcchtlingen zu solidarisieren, die unfreiwillig in den Lagern in Lesbos oder Bosnien ihren Winter verbringen mussten.<\/p>\n<p>Dieser politische Kontext war immer auch gepr\u00e4gt von einem Nachdenken \u00fcber das Recht. Was ist Recht, was ist Unrecht? Leben wir in einem Rechtsstaat, in dem Gesetze und deren Exekutierung nicht mehr den grundlegenden Rechten entsprechen?<\/p>\n<p><strong>Recht auf menschenw\u00fcrdige Behandlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Geschichte von der Abschiebung der zw\u00f6lfj\u00e4hrigen Tina, ihrer j\u00fcngeren Schwester sowie ihrer Mutter nach Georgien, weckte auf, vom Bundespr\u00e4sidenten bis zu ihren Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fclern, von Bisch\u00f6fen bis hin zu Ordensschwestern. Tina wurde hier geboren und ist mit einer zweij\u00e4hrigen Unterbrechung in \u00d6sterreich aufgewachsen.<\/p>\n<p>Die erfolgte Arretierung und Abschiebung von der Sch\u00fclerin aus dem Wiener Gymnasium Stubenbastei erfolgte unter besonders \u201emartialischen\u201c (\u00a9 Bischof Michael Chalupka) Umst\u00e4nden mitten in der Nacht und mit einem Gro\u00dfaufgebot von Polizei und Hundestaffeln. War dies notwendig? Wenn schon eine Abschiebung, warum unter diesen Umst\u00e4nden? Bei einer Demonstration in Innsbruck gegen die Asylpolitik am 30. J\u00e4nner muss ebenfalls gefragt werden: War diese H\u00e4rte, war Einkesselung von Demonstrierenden, war Pfefferspray-Einsatz und waren die Inhaftierungen wirklich notwendig?<\/p>\n<p><strong>Recht auf Asyl<\/strong><\/p>\n<p>Wie das Asylrecht auszuf\u00fchren ist, das bestimmen die Gesetze. Diese Gesetze wurden in den vergangenen Jahren zunehmend versch\u00e4rft. Aufgrund dieser Gesetze wurde der Asylantrag von Tina und ihrer Mutter mehrmals abgelehnt. Es stimmt, dass das H\u00f6chstgericht daher die Berechtigung zur Ausweisung gegeben hatte. Allerdings bedeutet dieses Urteil nicht eine Verpflichtung zur Abweisung. Das Innenministerium hat immer noch auf der Basis der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und mit Blick auf das Kindeswohl (\u00a9 Robert Menasse) eine Entscheidungsfreiheit. Mit anderen Worten: Es stimmt nicht, wenn Innenminister Nehammer meinte, er h\u00e4tte die Rechtsstaatlichkeit umsetzen m\u00fcssen. H\u00f6chstgerichte pr\u00fcfen zudem nur, ob das Verfahren rechtsgem\u00e4\u00df gelaufen ist, nicht aber die Gr\u00fcnde, die f\u00fcr ein humanit\u00e4res Bleiberecht stehen. Wenn Gesetze den Rechten widersprechen, so sind sie zu \u00e4ndern. Daf\u00fcr br\u00e4uchte es entsprechende Mehrheiten im Parlament.<\/p>\n<p>Im Falle der hier zur Diskussion stehenden Abschiebungen berief sich der Innenminister auf g\u00fcltiges Recht. Die Familien hatten negative Asylbescheide und ihnen war kein subsidi\u00e4rer Schutz geboten worden. Daher konnte eine sogenannte &#8222;R\u00fcckkehrentscheidung&#8220; &#8211; so der offizielle Terminus f\u00fcr Abschiebung &#8211; erfolgen. So sieht es auch das EU-Recht vor. Dieses allerdings gibt den Mitgliedsstaaten jederzeit die M\u00f6glichkeit, wegen Vorliegens eines H\u00e4rtefalles oder aus humanit\u00e4ren oder sonstigen Gr\u00fcnden eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. (\u00a9 Maria Berger) Eine R\u00fcckkehrentscheidung kann dann auch rechtm\u00e4\u00dfig zur\u00fcckgenommen werden.<\/p>\n<p><strong>Humanit\u00e4res Bleiberecht<\/strong><\/p>\n<p>Das Bleiberecht ist in der momentanen \u00f6sterreichischen Rechtslage ein Sonderstatus im Asylrecht. Bis 2014 war die Bezirksverwaltung in der mittelbaren Bundesverwaltung f\u00fcr den Vollzug und f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber das humanit\u00e4re Bleiberecht zust\u00e4ndig. Im Zuge einer Gesetzes\u00e4nderung wurde das &#8222;Bundesamt f\u00fcr Fremdenwesen und Asyl&#8220; damit betraut.<\/p>\n<p>Das Bleiberecht erlaubt besonders schutzbed\u00fcrftigen Menschen oder besonders gut integrierten Menschen trotz negativem Asylbescheid einen legalen Aufenthalt in \u00d6sterreich f\u00fcr eine bestimmte Zeit, wenn besondere Gr\u00fcnde daf\u00fcr vorliegen. Ob ein Bleiberecht vergeben wird, h\u00e4ngt wesentlich auch vom Faktor der Integration ab. Im Falle von Tina war es mehr als eindeutig. Nirgendwo besser war Tina integriert.<\/p>\n<p>Die Evangelische Kirche fordert wie viele NGOs ein Bleiberecht f\u00fcr Menschen, die l\u00e4nger als f\u00fcnf Jahre in \u00d6sterreich sind. Die wichtigste Forderung lautet in diesem Zusammenhang, die auch \u00d6VP-Landeshauptleute unterst\u00fctzen: Nicht das Innenministerium soll \u00fcber ein solches Bleiberecht entscheiden, sondern H\u00e4rtefallkommissionen, die in den Bundesl\u00e4ndern und Kommunen angesiedelt sein sollten. Die Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser verweist auch auf die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention. Das Bleiberecht, so ihre Argumentation, sei unabh\u00e4ngig vom Asylrecht zu sehen und geh\u00f6re ins Aufenthaltsrecht.<\/p>\n<p>Die Erteilung eines Bleiberechtes aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden macht jedenfalls eine R\u00fcckkehrentscheidung gegenstandslos.<\/p>\n<p><strong>Menschenrechtskonvention<\/strong><\/p>\n<p>Eine R\u00fcckkehrentscheidung muss jedenfalls der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention entsprechen, ansonsten ist sie aufzuheben. Diese Konvention sieht vor, dass die Notwendigkeit und die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit des beh\u00f6rdlichen Eingriffs in das Privat- und Familienleben zu pr\u00fcfen sei, so die ehemalige Richterin am EuGH und ehemalige Bundesministerin f\u00fcr Justiz, Maria Berger. Deswegen m\u00fcssten die Dauer des Aufenthalts, der Grad der Integration und die Bindungen zum Herkunftsstaat gepr\u00fcft werden. Ein vorhandener Abschiebebescheid m\u00fcsste zeitnah zum letzten Urteil erfolgen, weil sich die Bedingungen f\u00fcr einen Aufenthalt ge\u00e4ndert haben k\u00f6nnten. Im Falle von Tina waren seit dem letzten h\u00f6chstgerichtlichen Urteil bis zur Abschiebung 17 Monate vergangen.<\/p>\n<div class=\"o9v6fnle cxmmr5t8 oygrvhab hcukyx3x c1et5uql ii04i59q\"><\/div>\n<div class=\"o9v6fnle cxmmr5t8 oygrvhab hcukyx3x c1et5uql ii04i59q\">\n<div dir=\"auto\"><strong>Kinderrechte und Kindeswohl<\/strong><\/div>\n<\/div>\n<p>Der Pr\u00e4sident von Caritas \u00d6sterreich, Michael Landau, formulierte eindeutig. Einerseits m\u00fcsse die gesetzliche Lage anerkannt werden, zugleich aber sollte sich die Ausf\u00fchrung solcher Gesetze immer am Kindeswohl und den Kinderrechten orientieren. Eine Abschiebung von einem Kind, das hier geboren wurde, bestens integriert ist, das das Land gar nicht wirklich kennt, in das es abgeschoben wird, ein solches Kind verdient jedenfalls einen besonderen Schutz.<\/p>\n<p>Das Kindeswohl ist in Art 24 Abs. 2 der EU-Grundrechtscharta festgeschrieben. Demnach muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erw\u00e4gung sein, also wichtiger al andere Erw\u00e4gungen.<\/p>\n<p>Der Anwalt der abgeschobenen Familie hatte bereits im Mai 2020 einen Antrag auf ein humanit\u00e4res Bleiberecht gestellt, der jedoch nie von den Beh\u00f6rden gepr\u00fcft worden war. (Verfassungsjurist Heinz Mayer). Eine solche Pr\u00fcfung h\u00e4tte laut Gesetz &#8222;zeitnah&#8220; erfolgen m\u00fcssen. In solchen Verfahren h\u00e4tten im Sinne von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention bei der Beurteilung des Privat- und Familienlebens nach acht Kriterien gepr\u00fcft werden sollen wie: Grad der Integration, Bindungen zum Heimatstaat oder die strafgerichtliche Unbescholtenheit. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer meint weiters, dass \u00fcber allem die Verfassungsbestimmung bestehe, dass nach Artikel 1 des BVG Kinderrecht das Wohl des Kindes eine vorrangige Erw\u00e4gung sei. Einfachgesetzliche Vorschriften seien laut Mayer daher &#8222;im Lichte dieses Artikels auszulegen und anzuwenden&#8220;.<\/p>\n<p>Die Katholische Jungschar \u00d6sterreichs verweist auf die auch vom Staat \u00d6sterreich unterzeichnete \u201eUN-Kinderrechtskonvention\u201c.\u00a0In der UN-Kinderrechtskonvention steht dazu geschrieben: \u201eDie Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Ma\u00dfnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der T\u00e4tigkeiten, der Meinungs\u00e4u\u00dferungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangeh\u00f6rigen gesch\u00fctzt wird\u201c (Artikel 2, UN-Kinderrechtskonvention). Die\u00a0ehemalige Justizministerin und Richterin Maria Berger (SP\u00d6) meinte dazu, auch wenn es schon eine rechtskr\u00e4ftige R\u00fcckkehrentscheidung gibt, die vom BVwG best\u00e4tigt wurde, habe die Fremdenpolizei vor der Durchsetzung einer Abschiebung selbst darauf zu achten, dass sie das Kindeswohl vorrangig wahrt und nicht gef\u00e4hrdet. Das umso mehr, wenn die letzte Gerichtsentscheidung fast eineinhalb Jahre zur\u00fcckliegt.\u00a0Der Pr\u00e4sident von Aktion Leben \u00d6sterreich argumentierte auch damit, dass das Kindeswohl Teil der \u00f6sterreichischen Bundesverfassung sei.<\/p>\n<p><strong>Recht des Blutes oder Gew\u00e4hrung von Staatsb\u00fcrgerschaften<\/strong><\/p>\n<p>In \u00d6sterreich gilt das \u201eius sanguinis\u201c. Das bedeutet, dass in \u00d6sterreich geborene Kinder nicht automatisch die \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerschaft bekommen, wie dies etwa in den USA, Kanada, Mexiko oder Brasilien m\u00f6glich ist. Tina, die zw\u00f6lfj\u00e4hrige Sch\u00fclerin aus einem Wiener Gymnasium, die mir ihrer Mutter nach Georgien abgeschoben wurde, h\u00e4tte daher in diesen L\u00e4ndern keine Schwierigkeiten bekommen. Die Diakonie fordert\u00a0 eine \u00c4nderung in Bezug auf die Staatsb\u00fcrgerschaft. Moser: \u201eEs kann nicht sein, dass Kinder, die hier ihre sozialen Beziehungen haben, die hier Kindergarten und Schule besuchen und kein anderes Bildungssystem kennen als das \u00f6sterreichische, f\u00fcr den Staat als Fremde gelten.\u201c F\u00fcr eine \u00c4nderung mit Blick auf die Staatsb\u00fcrgerschaft setzt sich SOS Mitmensch (abrufbar unter:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.sosmitmensch.at\/hiergeboren\">https:\/\/www.sosmitmensch.at\/hiergeboren<\/a>) ein: Gefordert wird der automatische Zugang zur \u00f6sterreichischen Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr Kinder, wenn sie hier geboren sind und zumindest ein Elternteil bereits sechs Jahre hier lebt. Gefordert wird weiters die Einb\u00fcrgerung aller jungen Menschen, die als Kinder nach \u00d6sterreich gekommen sind, nach sechs Jahren.<\/p>\n<p><strong>Bewusste Inszenierung<\/strong><\/p>\n<p>Der evangelische Bischof Michael Chalupka sieht in der erfolgten Abschiebung eine \u201eInszenierung\u201c. Mit der H\u00e4rte gegen Kinder werde Politik gemacht. Die Politiker \u201ewissen die H\u00e4rte in W\u00e4hlerstimmen aufgewogen\u201c, meinte Chaloupka. Der Bundeskanzler, so politische Beobachter, handle strategisch. Sein rechtspopulistisches Kalk\u00fcl laute, dass die \u00fcberwiegende Mehrheit der Bev\u00f6lkerung ohnehin gegen die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen sei.<\/p>\n<p>In mir lebt noch die Hoffnung, dass sich die t\u00fcrkisen Spindoktoren doch t\u00e4uschen, dass die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung doch anders denkt und f\u00fchlt, dass mit Unmenschlichkeit sich auf Dauer keine Politik machen l\u00e4sst.<\/p>\n<div class=\"o9v6fnle cxmmr5t8 oygrvhab hcukyx3x c1et5uql ii04i59q\">\n<div dir=\"auto\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"o9v6fnle cxmmr5t8 oygrvhab hcukyx3x c1et5uql ii04i59q\"><\/div>\n<p><strong>Wie geht es weiter? Abschiebungen oder Gew\u00e4hrung von Bleiberechten?<\/strong><\/p>\n<p>Nachdem die Abschiebung der georgischen und armenischen M\u00e4dchen erfolgte, sind bereits weitere Abschiebungen geplant. Eine Frau aus Georgien mit drei Kindern in einer Gemeinde in Nieder\u00f6sterreich erhielt einen Abschiebebescheid. Ihre Asylantr\u00e4ge wurden abgelehnt. Auch diese Familie ist bestens in die Gemeinde integriert. Seit f\u00fcnf Jahren leben sie bereits in \u00d6sterreich. Die Forderung der vielen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Gemeinde, des \u00d6VP-B\u00fcrgermeisters wie der Kirche lautet auch in diesem Fall, der Familie ein Bleiberecht zuzugestehen und damit einen legalen Aufenthaltsstatus zu geben. Man verweist auf das Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit. Im Ennstal wiederum lebt eine 5-k\u00f6pfige tschetschenische Familie, deren Vater in seinem Heimatland politischer Verfolgung ausgesetzt war. (\u00a9 <a href=\"http:\/\/www.freequenns.at\">www.freequenns.at<\/a>) Die drei Kinder im Alter von 4, 3 und 1\/12 Jahren sind im Ennstal geboren, die beiden \u00e4lteren sind in \u00e4rztlicher Behandlung bzw. der \u00e4lteste Bub ist Autist. Jederzeit kann nun der Abschiebebescheid vom September 2020 kommen. Hier lie\u00dfen sich leider noch viele andere Beispiele anf\u00fchren \u00fcber geplante Abschiebungen von Menschen, die bestens integriert sind, von Familien, die auseinander gerissen w\u00fcrden oder von M\u00e4nnern, die in ihrem Heimatland inhaftiert w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die Forderung heute lautet: Keine weiteren Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen! Ausbau des humanit\u00e4ren Bleiberechts! R\u00fcckholung der abgeschobenen Kinder und Jugendlichen und deren Eltern. Eine R\u00fcckkehr w\u00e4re dann eine &#8222;rechtm\u00e4\u00dfige Heimkehr&#8220; ( \u00a9 Christian Konrad) Dazu braucht es die Installierung von H\u00e4rtefallkommissionen, wie sie beispielsweise von der Katholischen Aktion gefordert werden.<\/p>\n<p>Klaus Heidegger, 8. Februar 2021<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(Quellen: Berger Maria (2021), Abschiebungen und Kindeswohl, in: Falter 5\/21, 8; Wei\u00dfensteiner Nina (2021), in: DER STANDARD, 7.2.2021; Christian Konrad, DIE PRESSE 2.2.2021;\u00a0\u00a0<a href=\"https:\/\/www.freequenns.at\/2021\/01\/31\/drohende-abschiebung-einer-tschetschenischen-familie-in-admont\/?fbclid=IwAR1w0jB8a0vdqfwMtJxps4WfeyjPX9HkMd5yQ2ziGSRxEr4EgBa0bLpAYx8\">https:\/\/www.freequenns.at\/2021\/01\/31\/drohende-abschiebung-einer-tschetschenischen-familie-in-admont\/?fbclid=IwAR1w0jB8a0vdqfwMtJxps4WfeyjPX9HkMd5yQ2ziGSRxEr4EgBa0bLpAYx8<\/a>; Kathpress-Tagesdienst 2.2.2021;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><img src='http:\/\/www.klaus-heidegger.at\/wp-content\/uploads\/2021\/02\/Volders-asyl-klein.jpg' class='thumbnail' \/>Politischer Kontext Den Regierenden gelang es selbst im dritten Lockdown nicht, die Pandemie in den Griff zu bekommen. 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